Grüß euch!
Wie ich gestern von meiner Quelle aus dem parlamentarischen Dunstkreis erfuhr, ist die Änderung des TKG 03 wie die Vorratsdatenspeicherung bei uns heißt, aktuell im Begutachtungsverfahren angelangt, ab nun hat der Gesetzgeber 2-3 Monate Zeit Änderungen durchzuführen, laut meiner Quelle, dürfte sich hier noch einiges tun und es zu einigen Veränderungen kommen, interessant ist die Tatsache dass diese Eu-Klausel doch nicht so zwingend umsetzungswürdig ist wie behauptet wird, weil es sich um eine Gesetz handelt, welches dem "freiwilligen" Kooperationswillen innerhalb der EU dient. Eine Bestrafung kann höchstens und wenn überhaupt nur in Form von bilateralen Sanktionen auf einzelnen Gebieten stattfinden.
LG Sivic
Die Gesetzesvorlage ist unter den folgenden Links zu finden:
Allgemeine Übersicht
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/pmh.shtml
Gesetzesvorlage:
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117/imfname_173172.pdf
Stellungsnahmen:
Salzburger Landesregierung:
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117_01/imfname_176146.pdf
Österreichischer Journalisten Club:
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117_02/imfname_176605.pdf
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